Das Kruxgesetz


Als ich noch klein war, wollten viele junge Männer nicht zum Bund. Sie bevorzugten Zivildienst, der Bundeswehr fehlten also Soldaten, um sich gegen die Rote Gefahr aufzustellen. Als Folge wurde der Zivildienst verlängert, um ihn so unattraktiver zu machen.

Im Grundgesetz, Artikel 12, steht: „Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen.“ Also hat damals kurzerhand das Verfassungsgericht entschieden, der Begriff „Dauer“ sei nicht unbedingt zeitlich zu verstehen. Bis zum Ende der Wehrpflicht war fortan der Zivildienst länger. Für mich war diese Entscheidung sehr verwirrend, hielt ich doch das Grundgesetz für eine wichtige Säule meiner und unserer Welt, die doch nicht so einfach wegen momentaner Soldatenengpässe eingerissen werden konnte. Wurde sie aber.

Heute haben wir eine ähnliche Situation. Quer durch die Reihe wird eine gesetzliche Frauenquote gefordert. Wenn also in einem von der Quote betroffenen Gremium mehr Männer als Frauen sitzen, kann ein potentieller Bewerber, der als Mann auf die Welt kam, diese Position nicht besetzen. Und zwar nur, weil er ein Mann ist.

Im Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 3, heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes (…) benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Eine gesetzliche Quote würde gegen diesen Artikel verstoßen.

Es ist wahr, dass in vielen Positionen und gesellschaftlichen Bereichen Frauen unterrepräsentiert sind, dass sie oft wegen ihres Geschlechtes benachteiligt wurden und werden. Dagegen sollen sie sich auch erfolgreich wehren können. So, wie es das Grundgesetz vorgibt. Eine ganze „Gender-Industrie“ setzt sich inzwischen mit solchen Benachteiligungen auseinander. Gleichstellungsbeauftragte, Frauenbeauftragte etc. pp. Auch gibt es freiwillige Selbstverpflichtungen in Unternehmen oder in Parteien
Allerdings darf der Gesetzgeber nicht einfach pauschal Männer wegen ihres Geschlechtes benachteiligen, was er durch eine solche Gesetzgebung täte.